StromNEV
Die Abkürzung StromNEV steht für Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005 in der Fassung vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066)
Stromnetzentgeltverordnung
Sie regelt in Deutschland die Ermittlung, Festlegung und Struktur der Netzentgelte für die Nutzung der Stromnetze. Diese Verordnung ist ein wichtiger Bestandteil des Energiewirtschaftsrechts und sorgt dafür, dass die Kosten für den Netzbetrieb fair und transparent auf die Netznutzer (also z. B. Haushalte oder Unternehmen) verteilt werden.
Kurz gesagt: Die StromNEV bestimmt, wie viel man für die Nutzung des Stromnetzes bezahlen muss – unabhängig davon, bei welchem Stromanbieter man ist.
Was bedeutet die StromNEV für PV-Anlagenbetreiber?
Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt, wie Netzentgelte für die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes erhoben werden. Diese Entgelte zahlen alle, die Strom aus dem Netz beziehen – aber sie betreffen auch Betreiber von Photovoltaikanlagen, besonders dann, wenn sie Strom ins Netz einspeisen oder sich teilweise selbst versorgen.
Wichtige Punkte für PV-Anlagenbetreiber:
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Netzentgeltbefreiung bei Eigenverbrauch (unter bestimmten Bedingungen):
Wer seinen Solarstrom überwiegend selbst nutzt und nur wenig Strom ins Netz einspeist oder daraus bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen von den Netzentgelten teilweise oder vollständig befreit werden (§ 19 Absatz 1 StromNEV). -
Reduzierte Netzentgelte bei „atypischer Netznutzung“:
Betreiber größerer Anlagen (z. B. Gewerbebetriebe) können von reduzierten Netzentgelten profitieren, wenn ihre Stromnutzung zu netzentlastenden Zeiten stattfindet. -
Netzentgelte bei Bezug aus dem Netz:
Auch PV-Betreiber zahlen Netzentgelte für den Strom, den sie zusätzlich aus dem Netz beziehen – z. B. nachts oder bei Schlechtwetter. -
Wichtig bei Speicherlösungen:
Wer Strom speichert und später selbst nutzt, sollte bei der Anlagenkonzeption prüfen (z. B. mit einem Fachplaner), ob und in welchem Umfang Netzentgelte anfallen, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Fazit:
Die StromNEV betrifft PV-Anlagenbetreiber immer dann, wenn sie teilweise Netzstrom nutzen oder einspeisen. Je nach Anlagengröße, Verbrauchsverhalten und technischer Umsetzung kann es finanzielle Vorteile geben – z. B. durch reduzierte oder entfallene Netzentgelte.