Solarspitzengesetz
Wichtige Änderungen für neue PV-Anlagen ab dem 25. Februar 2025
Für Betreiber bestehender Anlagen gelten die bisherigen Regelungen weiterhin. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Modell ist möglich und kann mit einer erhöhten Einspeisevergütung von 0,6 Cent pro kWh honoriert werden.
Weitere Informationen und detaillierte FAQs finden Sie beim Bundesverband Solarwirtschaft: (Bundesverband Solarwirtschaft).